Veranstaltung: | 3. Landesmitgliederversammlung GJ Brandenburg |
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Tagesordnungspunkt: | 3.2. Sonstige |
Antragsteller*in: | Max Niehues |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.10.2016, 00:03 |
V04: Änderungsantrag Erstattungsordnung 2
Antragstext
II. Anspruchsberechtige
II. Anspruchsberechtige
alt: 10. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich nur Mitglieder der GJ BB.
Neu: 10. Anspruchsberechtigt sind Mitglieder der GJ BB. Auf Beschluss des
geschäftsführenden Ausschusses können Ausnahmen für Nicht-Mitglieder getroffen
werden.
11. streichen
11. Sofern Ansprüche im Zusammenhang mit Seminaren, Kongressen, Mitgliederver-
sammlungen oder sonstigen Arbeitstreffen der GJ BB entstehen, ist das
ordnungsgemäße Eintragen in die Teilnehmer*innen- Liste Voraussetzung für eine
Erstattung.
Streiche: 12. Nichtmitglieder können einen Antrag auf Erstattung von Kosten
stellen, die im Zu-sammenhang mit Veranstaltungen der Grünen Jugend Brandenburg
entstanden sind, falls sie ordnungsgemäß in die Teilnehmer*innen-Liste
eingetragen sind oder im Protokoll als Anwesende aufgeführt werden.
III.Kostenarten
Alt: 21. In begründeten Ausnahmenfällen können auch Gruppenfahrten (ab 3
Personen) mit dem Auto erstattet werden. Diese müssen beantragt werden
Neu: 21. In begründeten Ausnahmenfällen können auch Gruppenfahrten (ab 3
Personen) mit dem Auto erstattet werden. Diese müssen beantragt werden. Die
Bewilligung erfolgt durch den geschäftsführenden Ausschuss.
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